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LG Potsdam, 05.05.2008 - 5 T 669/07 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
ZwVwV § 1 Abs. 1, 3, § 19
Ordnungsgemäße Inbesitznahme des beschlagnahmten Wohnungseigentums durch Hilfsperson des Zwangsverwalters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Luckenwalde, 06.07.2007 - 17 L 75/06
- LG Potsdam, 05.05.2008 - 5 T 669/07
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 391
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 26.03.2010 - 19 U 173/09
Zwangsverwaltungsverfahren: Klagbarer Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung …
Insoweit hat der Beklagte zu 1) von dem ihm eingeräumten Delegationsrecht Gebrauch gemacht (vgl. hierzu auch LG Potsdam ZIP 2009, 391). - LG Kassel, 23.05.2014 - 3 T 542/13 Dabei wird nicht verkannt, dass der Zwangsverwalter ungeachtet seiner haftungsrechtlichen Alleinverantwortung befugt ist, nicht nur Hilfskräfte zu unselbstständigen Tätigkeiten unter seiner Verantwortung heranzuziehen, sondern sich im Falle seiner Verhinderung zur Besorgung einzelner Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, anderer Personen zu bedienen (zum Pflichtenkreis und Delegationsrecht vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 05.05.2008 - 5 T 669/07 - unter Bezugnahme auf die Kommentierung bei Haarmeyer/Wuttke/Foerster/Hintzen, Zwangsverwaltung, 5. Auflage, § 1 ZwVwV, Rn. 10-12).